Chirurgische Weißheitszahnentfernung

 

 

Für die Entfernung von Weißheitszähnen ist im Allgemeinen eine ambulante Behandlung ausreichend. Eine stationäre Behandlung kann selten, beispielsweise bei schwerwiegenden Allgemeinerkrankungen (Blutungsneigung, Störungen der Immunabwehr) oder besonderen OP-Verläufen sinnvoll sein. Die Zahnentfernung kann pro Kieferhälfte erfolgen oder mehrere Zähne in einer Sitzung umfassen. 

 

Die Empfehlung zu einer Weißheitszahnentfernung ist immer eine individuelle Entscheidung, die wir nach Ihrer speziellen Befundlage aussprechen. Es besteht aber eine Reihe von Anhaltspunkten aus der wissenschaftlichen Fachliteratur, die einen Rahmen für diese Empfehlung bilden. 

 

Demnach sollten Weißheitszähne bei den folgenden Situationen entfern werden: 

 

  • Bei Schlupfwinkelinfektionen am Weißheitszahn.
  • Bei Karies oder Wurzelentzündungen am Weißheitszahn.
  • Bei Zysten oder anderen krankhaften Veränderungen in der Umgebung des Zahnes.
  • Bei Auflösungserscheinungen am Nachbarzahn oder wenn der Weißheitszahn das Zahnbett des Nachbarzahnes gefährdet.
  • Wenn absehbar ist, daß die Weißheitszähne eine Operation am Kiefer oder eine Kieferbruchbehandlung erschweren.
  • Wenn Weißheitszähne das Zusammenbeißen der Zähne stören oder zu befürchten ist, daß Schmerzen durch die Weißheitszähne ausgelöst werden. 

 

Bei folgenden Situationen sollte eine Entfernung der Weißheitszähne zumindest überprüft werden: 

 

  • Wenn eine kieferorthopädische Behandlung durch die Weißheitszähne erschwert wird.
  • Wenn zu erwarten ist, daß ein Weißheitszahn durch den Druck einer Prothese freigelegt wird und damit eine Schlüpfwinkelinfektion begünstigt wird.
  • Bei einem längeren Aufenthalt in Regionen ohne moderne midizinische Versorgung. 

 

In den folgenden Situationen können/sollen die Weißheitszähne belassen werden: 

 

  • Wenn eine spontane, regelrechte Einstellung der Weißheitszähne in die Zahnreihe zu erwarten ist.
  • Wenn eine Extraktion anderer Zähne und/oder eine kieferorthopädische Behandlung mit Einordnung des Zahnes sinnvoll und von Seiten des Patienten auch gewünscht wird.
  • Wenn Weißheitszähne tief im Knochen verlagert sind und ein hohes Risiko operativer Komplikationen besteht; können Zähne ohne umgebende krankhafte Veränderungen belassen werden.